§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Test and Earn (im Folgenden „Betreiber“) und den Nutzern (im Folgenden „Nutzer“) der Plattform, die der Erstellung vergüteter Bewertungen dient.
(2) Wichtige Begriffsbestimmungen:
a)
„Plattform“: Die Website und damit verbundene Dienste, erreichbar unter
http://testandearn.tilda.ws.
b)
„Testbewertung“ (Testbericht): Eine vom Nutzer erstellte, bewertende Beschreibung eines zugeteilten Produkts oder einer Dienstleistung.
c)
„Vergütung“: Die vereinbarte Gegenleistung des Betreibers für eine qualitativ hochwertige und fristgerecht eingereichte Testbewertung.
d)
„Abrechnungszeitraum“: Ein Kalendermonat.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungen des Betreibers(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Nutzung der Plattform zum Testen von Produkten und/oder Dienstleistungen sowie die Erstellung entsprechender Testbewertungen.
(2) Der Betreiber verpflichtet sich, dem Nutzer gemäß diesen AGB Zugang zur Plattform zu gewähren und eine vereinbarte Vergütung für qualifizierte Testbewertungen zu gewähren.
§ 3 Pflichten des Nutzers – Für Sie entscheidender Paragraph(1) Der Nutzer verpflichtet sich, in jedem Abrechnungszeitraum mindestens eine Testbewertung zu erstellen, die den qualitativen Anforderungen des Betreibers entspricht. Die minimalen Qualitätsanforderungen umfassen:
a) Einen selbstverfassten, authentischen Text von mindestens 250 Wörtern,
b) Mindestens zwei eigene, aussagekräftige Bilder oder ein Video,
c) Eine objektive und wahrheitsgemäße Bewertung.
(2) Die Testbewertung muss spätestens am letzten Tag des entsprechenden Abrechnungszeitraums auf der Plattform eingereicht werden.
§ 4 Vergütung(1) Die Höhe der Vergütung für eine den Anforderungen nach § 3 entsprechende Testbewertung wird dem Nutzer auf der Plattform gesondert mitgeteilt.
(2) Die Gewährung der Vergütung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Produkte zum Testen.
§ 5 Folgen von Verstößen gegen die Bewertungspflicht – Ihr „Mittel der Bestrafung“(1) Kommt der Nutzer seiner Pflicht nach § 3 Abs. 1 für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume nicht nach, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung.
(2) Im Falle einer solchen Vertragsverletzung ist der Betreiber berechtigt:
a) Den Zugang zum Nutzerkonto vorübergehend zu sperren,
b) Den Nutzer nach erfolgloser Abmahnung (siehe § 6) aus dem Programm auszuschließen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 6 AbmahnungVor einer Sperrung des Zugangs oder einer Kündigung gemäß § 5 wird der Betreiber den Nutzer abmahnen und ihm eine angemessene Frist von 7 Tagen zur Behebung des Verstoßes einräumen, sofern dieser behebbar ist.
§ 7 Schlussbestimmungen(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Nutzer Kaufmann ist, der Sitz des Betreibers D-75181 Pforzheim, Danziger Str. 11.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 8 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 9 Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Testprodukte(1) Der Nutzer verpflichtet sich, den Erhalt der zur Verfügung gestellten Testprodukte („Testbox“) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Versand durch den Betreiber, auf der Plattform zu bestätigen. Unterlässt der Nutzer diese Bestätigung fristgerecht, ist der Betreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe in
Höhe von 20,00 bis 1000,00 EUR zu erheben. Diese Vertragsstrafe ist vom Betreiber gesondert in Rechnung zu stellen und vom Nutzer innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Der Anspruch auf Vergütung für die Testbewertung bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Zustellung einer Testbox abzulehnen. Diese Ablehnung muss dem Betreiber über die Plattform oder per E-Mail mitgeteilt werden, sobald der Nutzer über den bevorstehenden Versand informiert wird und spätestens bevor die Sendung an den Nutzer übergeben wird. Im Falle einer Ablehnung nach Übergabe der Sendung an den Nutzer oder bei einer nachträglichen Rücksendung gilt Absatz 3.
(3) Lehnt der Nutzer die Annahme einer zugestellten Testbox nachträglich ab oder entscheidet er sich, die Testbox ohne Erstellung der geschuldeten Testbewertung zurückzusenden, ist er verpflichtet, die unversehrte Testbox in der ursprünglichen Verpackung und mit allen Bestandteilen („in vollständiger Komplettierung“) innerhalb von 14 Tagen nach dieser Entscheidung auf eigene Kosten an den Betreiber zurückzusenden. Die vom Betreiber getragenen Versandkosten für die Zusendung der Testbox werden in einem solchen Fall nicht erstattet. Der Anspruch auf Vergütung für die nicht erstellte Testbewertung entfällt.
§ 10 Verpflichtung zur Veröffentlichung(1) Mit der Annahme einer Testbox verpflichtet sich der Nutzer, die vereinbarte Testbewertung gemäß § 3 in mindestens einem von ihm betriebenen öffentlichen Blog oder Social-Media-Kanal (z.B. Instagram, YouTube, TikTok, persönlicher Blog) zu veröffentlichen („Cross-Posting“). Der Nutzer stellt sicher, dass die Veröffentlichung für die Dauer von mindestens 14 Tagen öffentlich zugänglich bleibt.
(2) Der Nutzer gewährt dem Betreiber mit der Veröffentlichung ein einfaches, unbefristetes, unwiderrufliches und gebührenfreies Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten (Text, Bilder, Video), um diese im Rahmen der Marketingaktivitäten des Betreibers auf dessen eigenen Kanälen zu verwenden. Der Betreiber wird den Nutzer als Urheber kenntlich machen, sofern dies praktikabel ist.
(3) Kommt der Nutzer der Verpflichtung aus Absatz 1 nicht nach, kann der Betreiber die Vergütung für die entsprechende Testbewertung anteilig kürzen oder vollständig verweigern. Eine bereits ausgezahlte Vergütung kann in diesem Fall zurückgefordert werden.
§ 11 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.